Der freie Import in Deutschland verschreibungspflichtiger Medikamente wie hochdosiertes Vitamin D ist gesetzeswidrig und man macht sich strafbar.
Die Aussage stimmt rechtlich nicht ganz.
Wenn diese Medikamente - worunter Vitamin D nicht subsumiert werden kann, da lediglich Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz - unter das BtmG fallen, dann stimmt die Aussage und ein solcher Import ist strafbar.
Bei Vitamin D ist aber das btmg nicht anwendbar, sondern lediglich das amg (= Arzneimittelgesetz). Danach ist für den Verbraucher zum Eigenbedarf der Erwerb und Besitz nicht strafbar, solange es zb in der EU erworben wird und in Deutschland (und das ist wichtig) zugelassen ist. Das kann zb bei bestimmten füllstoffen nicht der fall sein.
Trotzdem sollte sich jeder bewusst sein, dass man die Quelle immer überprüfen muss und dass man bei dem Erwerb außerhalb der Apotheke natürlich auf eigenes Risiko handelt. Jeder muss für sich entscheiden, ob er gewillt ist dieses Risiko tatsächlich einzugehen.
diese Information ist natürlich nicht rechtsverbindlich und man sollte sich grundlegend informieren, bevor man einen Kauf außerhalb der üblichen Anlaufstellen in Erwägung zieht.
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